Garantie im Netzwerk

 

Gwarancja w sieciGarantie im Netzwerk Komfort und Ruhe im Fall einer Panne – die Reklamation wird von jedem Service in unserem Netzwerk angenommen

Im Fall von Unterlassungen oder Fehler seitens der an der Reparatur beteiligten Werkstätten kann der Kunde seine Forderungen bei dem Koordinator des Werkstattnetzwerks, das bedeutet bei der Firma Robert Bosch, geltend machen.

Die beschriebenen Grundsätze für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Garantie für Netzleistungen auf Dienstleistungen, die auf dem Territorium Polens erbracht werden.

Voraussetzung für die Bearbeitung einer Reklamation im Rahmen der Servicegarantie ist die Vorlage eines Leistungsnachweises (Rechnung oder Kassenbon) spätestens zum Zeitpunkt der endgültigen Abwicklung der Reklamation im Service A.

Werte Kundinnen und Kunden, wenn Sie in einer der Werkstätten in unserem Netzwerk eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben und Ihr Fahrzeug weit entfernt von deren Standort eine Panne erlitt, können Sie Ihre Reklamation beim beliebigen Bosch Car Service melden.

 

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden:

  • wenn Sie eine der vernetzten Werkstätten Bosch Car Service oder AutoCrew (nachfolgend Service A) mit einer Dienstleistung beauftragt haben,
  • aus wichtigen Gründen sich mit einer Reklamation nicht an diesen Service wenden können, von dem die reklamierte Dienstleistung erbracht wurde (z.B. aufgrund einer Panne, die weit von Ihrem Wohnort eintrat),

steht Ihnen das Recht zu:

  • die Dienstleistung bei jeder anderen Werkstatt (nachfolgend Service B genannt) zu melden, die zu einem von diesen Netzwerken gehört

 

In diesem Fall ist Service B verpflichtet:

  • die Meldung der Reklamation anzunehmen, sowie
  • den Service A zu informieren, von dem ursprünglich die Dienstleistung erbracht wurde.

 

Der Service A trifft die Entscheidung über die Reklamation.

Die Entscheidung kann nach einer der nachstehenden Varianten erfolgen:

 

Variante 1:

  • Die Diagnose, die Reparatur und eine eventuelle Reklamation bezüglich eines fehlerhaften Teils werden vom Service B (im Rahmen der vom Service A erteilten Garantie) erledigt.
  • Der Service B erhebt vom Kunden die Vergütung für die Dienstleistung und die Teile.
  • Im Fall der Anerkennung der Reklamation in Bezug auf einen im Rahmen der Garantiereparatur ausgewechselten Teil wird der Service A dem Kunden die Reparaturkosten erstatten, die er beim Service B beglichen hat.

 

Variante 2:

  • Der Service B verrichtet keine Werkstattarbeiten, und
  • Service A übernimmt das Auto zur Reparatur im Rahmend er Garantie.

 

Variante 3:

  • Die Reparatur beim Service B im Rahmen der Garantie umfasst nur die Dienstleistung (ohne Reklamation zu den Teilen)
  • Service A und Service B rechnen die Reparatur untereinander ab, ohne dass der Kunde daran beteiligt ist.

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